KRANKENVERSICHERUNG
Von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung.
Pflichtversichert oder freiwillig krankenversichert?
Unterschieden wird zwischen versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitgliedern. Ob Sie als Angestellter pflichtversichert oder freiwillig krankenversichert sind, wird durch die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Wenn die Grenze durch das regelmäßige jährliche Arbeitsentgelt überschritten wird sind Sie freiwillig versichert, dann können Sie sich auch privat krankenversichern. Selbständige sind immer freiwillig versichert und können sich - unabhängig vom Einkommen - für eine private Krankenversicherung entscheiden . Liegt das Arbeitsentgelt als Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze sind Sie Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkassen. Die Grenze liegt 1998 bei 75.600 DM (West, einschl. Ost-Berlin) oder 63.000 DM (Ost) .
Freiwillig Versicherte :
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer und Selbständige können ihre Krankenkasse jederzeit im Laufe des Kalenderjahres wechseln. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Satzung der einzelnen Krankenkasse, normalerweise ist eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Freiwillig Krankenversicherte können sich für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Beim Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung zu beachten
:Prüfen Sie vor dem Wechsel die Angebote der privaten Krankenversicherer. Die allgemein beste Private Krankenversicherung gibt es nicht. Für die Wahl Ihrer "richtigen" privaten Krankenversicherung sind vor allem Ihre Leistungsansprüche entscheidend. Wenden Sie sich nicht an einen Versicherungsvertreter, da er Ihnen nur die Angebote seines Hauses offerieren kann und es so dem Zufall überlassen wird, ob Sie auf das für Sie beste Angebot stoßen. Unabhängige Krankenversicherungsfachleute, die Ihnen aus der Tarifvielfalt die für Sie interessantesten Angebote privater Krankenversicherungen heraussuchen sind die richtigen Ansprechpartner.
Erst die Annahme der privaten Krankenversicherung - dann die Kündigung:
Bevor Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Kündigung schicken ( per Einschreiben ) müssen Sie die Annahmebestätigung Ihrer privaten Krankenversicherung vorliegen haben, denn die Privatversicherer kalkulieren Ihre Beiträge stets auf der Basis eines Gesunden, für eventuelle Vorerkrankungen werden bei Vertragsabschluß individuelle Zuschläge erhoben, bei schweren Vorerkrankungen wird die Übernahme der Krankenversicherung ggfs. sogar abgelehnt.
Wichtig:Geben Sie im eigenen Interesse stets alle Vorerkrankungen im Antrag der privaten Krankenversicherung an, da der Versicherer sonst im Leistungsfall in den ersten 3 Jahren bei sogenannter "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung" vom Vertrag zurücktreten kann.
Kann die private Krankenversicherung den Vertrag wieder kündigen?:
Wenn Sie Vorerkrankungen im Antrag richtig und vollständig angegeben haben, kann der Versicherer bei einer Krankenvollversicherung den Vertrag nicht kündigen. Auch ist eine Beitragserhöhung aufgrund der Tatsache, daß Sie später krank werden nicht möglich. Achten Sie aber darauf, daß Sie Ihre Beiträge rechtzeitig zahlen, denn die Nichtzahlung der Beiträge begründet die einzige Möglichkeit für den Privatversicherer einen Versicherungsvertrag wieder kündigen zu können.
Wie finde ich den richtigen Krankenversicherungstarif für mich?:
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